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Erklärungen zu alten Begriffen und Ausdrücken in Kirchenbüchern

Zu den Namen:
Die Schreibweise richtet sich nach der Sprache. Der Name derselben Person kann an verschiedenen Stellen unterschiedlich geschrieben sein, z.B. mit "t" oder "th", mit "k" oder "ck", mit "e" oder "eh" oder "ee". Auch ist häufig nicht ersichtlich, ob ein "s" am Ende zum Namen gehört oder lediglich in der Deklination als Zeichen des Genitivs (2. Fall, besitzanzeigender Fall) angehängt wurde. Bei Frauen findet man auch z.B. "Hoffmännin" statt des Nachnamens "Hoffmann". Die Vornamen tauchen häufig in verschiedener Reihenfolge auf, auch in unterschiedlicher Schreibweise, z.B. Casper oder Caspar, oder es werden nicht alle angegeben, insbesondere bei der Todes-Eintragung.
Ähnliches gilt für die Schreibweise von Ortschaften der Herkunft.
Erst mit der Erfassung der Personendaten durch die Standesämter (in Württemberg wohl ab 1876) wird die Schreibweise wohl konstant geworden sein.


ejusd. = ejusdem = eiusdem = Genitiv Singular von idem (Latein) = desselben (in Urkunden i.a.: desselben Monats)  

geschwächte:  keine Jungfrau, hat evtl. ein uneheliches Kind  

Gevatter:  Pate, Taufpate

Halbhufner:  Besitzer einer halben Hufe  

Häusler:  Dorfbewohner im eigenen Haus, aber ohne oder mit sehr kleinem Landbesitz, auf Lohnarbeit angewiesen
          (aus "Der neue Brockhaus", Wiesbaden 1974).
          Nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GH04213:
          1. Einwohner eines Dorfes, der nur ein Haus, aber kein Feld dazu besitzt, entgegengesetzt dem Gutsbesitzer.
          2. Dörfler ohne eigenes Haus, bei einem andern zur Miete wohnend.
          Auch: Heusler
          Nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) - http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ha/usle/hausler.htm:
          Dorfbewohner, der ein Haus ohne oder mit nur wenig Feld besitzt,
          insbesondere in Preußen: Instmann, der ein Haus besitzt, ohne daß ihm der Grund gehört.

Häusling: vermutlich gleich Häusler.
          Aber:
          Nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GH04220:
          "Mietbewohner eines Hauses; ein eigenes Haus nicht besitzend.
          Namentlich in Niedersachsen: In der Regel denkt man unter demselben einen nicht angesessenen Einwohner der Gemeinde,
          der hauptsächlich von Tagelohn lebt. Er kann aber auch ein Handwerk oder sonstiges kleines Gewerbe betreiben."
          In http://www.wer-weiss-was.de/theme143/article3299851.html fand sich folgendes Zitat, angeblich von
          http://www.gymun.de/daten/erdkunde/extdoc/sozialesituation.htm (am 12.2.2007 nicht mehr vorhanden) stammend:
          Zitat:
          Eine weitere soziale Gruppe waren die Häuslinge. Wie das Gesinde wohnten sie im Haus ihres Gutsherrn
          und bekamen das Essen umsonst. Manchmal konnten sie auch ein kleines Stück Land des Gutsherrn pachten.
          Als Gegenleistung mussten sie kostenlos auf dem Hof arbeiten. Für einen Gutsherrn war ein Häusling von Vorteil,
          weil dieser keinen Anspruch auf ein Jahresgehalt hatte wie das Gesinde.
          Dafür hatte der Häusling mehr Freiheiten als das Gesinde, da er nicht vertraglich an den Gutsherren gebunden war
          und gehen konnte, wann es ihm beliebte.
          Zitat-Ende
          Nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) - http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ha/usli/hausling.htm:
          Mieter in einem Haus, gewöhnlich auch Taglöhner oder Kleingewerbetreibender.
          Hie und da in Obersachsen wird Häusling ein Bewohner des Armenhauses genannt. 

Hausmann / Haußwirth:  siehe Hufner  

Höker, Höcker, Kramer:  Händler  

Insthaus: vierteiliges Haus der Instleute, wobei jede Familienwohnung ein Viertel Anteil am quadrat. Gesamtgrundriß hatte
          (aus "Der neue Brockhaus", Wiesbaden 1974).
Instleute (niederdeutsch) = Instmänner, Einlieger, Gutstagelöhner, Häusler, Hofgänger:
          in Ost- und Norddeutschland im Unterschied zum Tagelöhner die ständig beschäftigten Landarbeiter auf einem Gut.
          Sie erhalten neben Barlohn Deputatwohnung, -land und -naturalien (Instverhältnis)
          (aus "Der neue Brockhaus", Wiesbaden 1974).
Inste:    auch Instmann, siehe Instleute (aus "Der neue Brockhaus", Wiesbaden 1974).
          Aus Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) - http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/:
          Inste: verkürzt aus mittelniederdeutsch insete - Häusler
                 mit etwas Grundbesitz und eigenem Haus oder ohne Grundbesitz oder auch einer, der in fremdem Hause wohnt

Kate:    Einfaches, kleines Haus.
         Nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GK02421:
         KATE, f., Taglöhnerhütte, Häuslerwohnung auf dem Lande, ein niederdeutsches Wort, gewöhnlich Kathe geschrieben,
         auch als masc., wie in Meckelnburg der Katen, kleines schlechtes Dorfhaus.

Kätener, Käter, Kater, m.: Besitzer, Bewohner einer Kate, auch Köter
         (nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GK02425)
Köter, Köther, Kötter, m. (norddeutsch): Inhaber einer Kote (Kate)
         mlat. auch cotarius, coterellus
         (Nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GK11618)
         Zitat dort auch: Der Begriff zeigt starke Schwankungen, d. h. er hat eine alte und reiche Entwicklung,
         die ein gut Stück des nordd. bäuerlichen Gemeindelebens in sich schließt." Mehr siehe Quelle.

Käthner (auch : Köthener):  Besitzer einer Kate mit einem kleinen Stück Land.
         Die meisten werden wohl einen Nebenerwerb gehabt haben.
         Einen vergleichbaren Status haben der Anbauer und der Bödener.  

Hufner (auch : Huffner, Hüfner, Hüfener, Vollhufner), m.: Großbauer.
         Eine Hufe ist soviel Land, daß es eine Großfamilie ernähren kann, je nach Bodenbeschaffenheit kann die Hufe unterschiedlich groß sein
         (Nach Peter Dörling, www.peter-doerling.de)
         Nach Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GH12886:
         Besitzer einer Hufe oder eines Hufengutes, als freier Eigentümer oder Zinspflichtiger.
         Neben der alten Form huber, mhd. Huober ist die Form Huobener, Huobner, die an Hüfner zunächst rührt, gebräuchlich.

Lic.     Lizenziat (auch Lizentiat; von lateinisch licentia doctorandi „Lehrbefugnis“, teilweise abgekürzt als „lic.“),
         bezeichnet allgemein einen akademischen Grad. Seine Position in der Rangfolge der Grade ist unterschiedlich und hängt jeweils vom Land, Fach und Zeitraum ab.
         (Aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenziat)

"per matr. subs." steht (vermutlich) für
      "per matrimonium subsequente parentis" (Latein) = durch die nachfolgende Heirat der Eltern (d.h. vorehelich geboren).
      Z.B. per matr. subs. ehelicher Sohn  

Schulze:  Dorfvorsteher. Das Schulzenamt war erblich, verbunden mit dem Besitz des Schulzenhofes.
          (Info aus http://www.finck-ahnenforschung.de/Informationen/informationen.html - für Mecklenburg/Norddeutschland)

Stabhalter:  Ähnlich Statthalter (Vielleicht daher: Er hält den Stab, das Zeichen der Macht, als Vertreter des Herrschers)
             Aus Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm - http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GS38374:
             "bey dem kaiserlichen Landgerichte in Schwaben wird derjenige, welcher des Landrichters Stelle vertritt,
             aus eben der Ursache, sowohl der Stabhalter als der Statthalter genannt".
             els. Stab(h)alter (štàwàltür, štòwàltür), früher Dorfbürgermeister im protestantischen Hanauerlande.

Statthalter: Nach http://www.finck-ahnenforschung.de/Informationen/informationen.html:
             Bezeichnung für den Lohnhofmann (Gutsangestellter, der auf einem Vorwerk die Aufsicht führte) - Info aus Mecklenburg/Norddeutschland.

Tagel.:      Tagelöhner, Lohnarbeiter in der Landwirtschaft
             (Info aus http://www.finck-ahnenforschung.de/Informationen/informationen.html - für Mecklenburg/Norddeutschland)

Viertelhufner:  Besitzer einer viertel Hufe, auch "Kätner" genannt  
Vollhufner:     siehe Hufner  
weiland / weyland:  bereits verstorben
Wwe. = Witwe, Wwr = Witwer


Ausdrücke zum Landbesitz (Nach Peter Dörling, www.peter-doerling.de):
   Bei einer ländlichen Bevölkerung ist der Besitz von Land sehr wesentlich.
   In den Kirchenbüchern finden sich folgende Abstufungen :
   Hufner (auch : Huffner, Hüfener, Vollhufner) ist ein Großbauer.
   Eine Hufe ist soviel Land, daß es eine Großfamilie ernähren kann, je nach Bodenbeschaffenheit kann die Hufe unterschiedlich groß sein.
   Durch Erbschaft und Teilung entsteht dadurch:
   Halbhufner, Viertelhufner, 2/3 Hufner, Drittelhufner, Sechstelhufner.
   Viertelhufner und Sechstelhufner wurden auch als Großkäthner bezeichnet.
   Käthner (auch: Köthener) haben eine Kate mit einem kleinen Stück Land. Die meisten werden wohl einen Nebenerwerb gehabt haben.
   Einen vergleichbaren Status haben der Anbauer und der Bödener.
   Ein Erbpächter hat Land gepachtet und kann das Pachtrecht vererben.
   Leute ohne Land sind der Inste (auch : Einlieger, Häuerling, Häuerinste) und der Tagelöhner.


Gute Quellen für alte Begriffe sind:
1. Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm auf CD-ROM und im Internet - http://germazope.uni-trier.de/Projects/DWB
2. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) - http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ - besser http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw/

 

Auszüge aus Kirchenbüchern aus dem Nachlaß von Gretchen Müller

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